Jahresabschluss
Die Erstellung eines Jahresabschlusses bedingt fundierte Kenntnisse des Handels- und Steuerrechts.
Unser Know-how, Ihr Vorteil
Das Handels- und das Steuerrecht enthalten teilweise unterschiedliche Bewertungsvorschriften, die dazu führen, dass der Jahresabschluss nach Handelsrecht von dem Jahresabschluss nach Steuerrecht abweicht. Unser Team kennt die unterschiedlichen Bewertungsvorschriften und kann sie kompetent anwenden.
Bei der Bilanzierung ist man zunehmend dem Konflikt „Steuerbelastung senken oder wirtschaftliche Stärke zeigen“ ausgesetzt. Dabei ist Fingerspitzengefühl gefragt. Wir unterstützen Sie bei Optimierungsentscheidungen und nehmen auf Wunsch auch Kontakt mit Ihrer Hausbank auf. Abhängig vom Umfang der im Rahmen des Jahresabschlusses anfallenden Prüfungshandlungen müssen Bescheinigungen formuliert werden. Häufig werden vom Kreditinstitut Jahresabschlüsse mit Plausibilitätsbeurteilungen verlangt. Bei Jahresabschlüssen ohne Prüfungshandlungen ist eine “einfache“ Bescheinigung zu erstellen. Wurden umfassende Prüfungshandlungen durchgeführt, werden Bescheinigungen, die in der Qualität einem Bestätigungsvermerk nahekommen notwendig. Die Bandbreite ist hierbei sehr groß.
Unser Leistungsangebot
- Erstellung der Handelsbilanz
- Erstellung der Steuerbilanz
- Erstellung der Elektronischen Bilanz (zur Übertragung an das Finanzamt)
- Elektronische Offenlegung, bzw. Hinterlegung Ihrer Bilanz beim Bundesanzeiger
- Bilanzanalyse
- Aufbereiten der Bilanzdaten für Ihre Hausbank